Die gesetzliche Grundlage des EHB bildet das Berufsbildungsgesetz BBG vom 13. Dezember 2002. Art. 48 Abs. 2 BBG legt fest, dass der Bund ein Hochschulinstitut zur Förderung der Berufsbildung führt, das namentlich zwei Aufgaben übernimmt:
Als wichtige Rahmenbedingung bezeichnet das Gesetz die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Kantone und Sprachregionen (Art. 48 Abs. 4).
Gestützt auf das BBG hat der Bundesrat in der Verordnung über das Eidgenössische Hochschulinstitut vom 14. September 2005 dessen Führung und Tätigkeit näher festegelegt.
Der EHB-Rat hat mit Genehmigung des Bundesrates die Ausführungsbestimmungen zu den Studiengängen, den Gebühren und zum Personal erlassen.
EHB-Verordnung Personalreglement EHB Gebührenreglement EHB Studienreglement EHB Zulassungsbedingungen Studiengänge Berufsbildungsgesetz BBG Berufsbildungsverordnung BBV Rahmenlehrpläne Berufsbildungsverantwortliche Mindestvorschriften Anerkennung Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der hF Berufsmaturitätsverordnung Aide Mémoire X Berufsmaturität Strategische Ziele 2013–2016 des Bundesrates für den EHB-Rat Link auf das Bundesblatt (Seite 8021) Strategische Ziele (pdf)